Grundversicherungen sind gemäss KVG (Krankenversicherungsgesetz 1.1.1996) obligatorisch für jede Person welche den Wohnsitz in der Schweiz hat.
Bei der Grundversicherung kann es keine Ablehnungen geben, egal welcher Gesundheitszustand oder Alter Sie haben.
Bei den Zusatzversicherungen gemäss VVG (Vertragsversicherungsgesetz 1.1.1997) welche bei jeder Krankenversicherung unterschiedliche Leistungen angeboten werden sind freiwillig aber sehr empfehlenswert, welche aber von den Krankenversicherer abgelehnt werden können.
Lassen Sie sich von uns beraten, da wir alle Gesellschaften und Produkte kennen und Ihnen helfen können.