NVBNeutrale Versicherungsberatung

Ratgeber & Kündigungsvorlage

Sachversicherungen in der Schweiz richtig kündigen: Die 3 wichtigsten Regeln

Wer seine Schweizer Sachversicherungen – wie Hausrat, Privathaftpflicht, Rechtsschutz oder Autoversicherung – optimieren und zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchte, stösst schnell auf rechtliche Hürden. Anders als bei der Grundversicherung der Krankenkasse gibt es hier keinen festen Stichtag für alle.

Damit Ihre Kündigung rechtsgültig ist und Sie keine teure Doppelversicherung riskieren, sollten Sie die folgenden drei Kernregeln beachten.

Regel 1

Die ordentliche Kündigungsfrist einhalten (der Blick in die Police)

Die meisten Verträge für Sachversicherungen werden in der Schweiz für eine Laufzeit von 1 bis 5 Jahren abgeschlossen. Wenn Sie den Vertrag regulär beenden möchten, gilt die ordentliche Kündigungsfrist.

Die Standardfrist
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Das entscheidende Datum
Massgebend ist das Ablaufdatum (Hauptverfall) auf Ihrer Police – oft der 1. Januar oder das Abschlussdatum des Vertrages. Läuft Ihre Hausratversicherung beispielsweise am 31. Dezember ab, muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. September bei der Gesellschaft eintreffen.
Achtung bei Mehrjahresverträgen
Verträge, die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, können Sie dank dem revidierten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unabhängig von der vereinbarten Laufzeit auf das Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit der gleichen Frist von 3 Monaten. Bei älteren Verträgen gilt die vereinbarte Laufzeit. Viele Gesellschaften gewähren aber auch dort ein jährliches Kündigungsrecht – ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) lohnt sich.

Regel 2

Das ausserordentliche Kündigungsrecht nutzen

In bestimmten Situationen können Sie eine Versicherung auch unter dem Jahr oder ohne die ordentliche Frist verlassen. Die beiden wichtigsten Fälle:

A. Kündigung wegen Prämienerhöhung

Erhöht Ihre Versicherung die Prämie oder ändert sie die Bedingungen für das nächste Jahr zu Ihren Ungunsten? Dann sehen die Versicherungsbedingungen praktisch immer ein Sonderkündigungsrecht vor. Die Kündigung muss meist bis zum letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres bei der Gesellschaft eintreffen – bei manchen Gesellschaften innert 30 Tagen nach Erhalt der neuen Prämienrechnung.

B. Kündigung im Schadenfall

Nach jedem Schadenfall, für den die Versicherung eine Leistung erbringt, dürfen beide Parteien den Vertrag auflösen (Art. 42 VVG). Als Versicherungsnehmer müssen Sie spätestens 14 Tage, nachdem Sie von der Zahlung erfahren haben, kündigen. Der Vertrag endet dann vorzeitig, ohne dass Sie das Ende des Versicherungsjahres abwarten müssen.

Regel 3

Der Poststempel zählt NICHT – das Eintreffen ist entscheidend!

Der häufigste und teuerste Fehler bei Kündigungen in der Schweiz betrifft den Postweg. Viele Versicherte denken, es reiche aus, den Brief am letzten Tag der Frist zur Post zu bringen. Das ist ein Irrtum.

Rechtzeitig eintreffen
Das Schreiben muss vor Ablauf der Frist bei der Versicherung eingetroffen sein.
Wochenende beachten
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, sollte der Brief bereits am Freitag davor bei der Gesellschaft sein.
Unsere Empfehlung
Senden Sie Kündigungen ausnahmslos per Einschreiben und planen Sie mindestens 7 bis 10 Tage Pufferzeit ein. Nur so haben Sie im Streitfall einen Beweis in der Hand.
Fahrzeugwechsel oder -verkauf

Beim Wechsel des Fahrzeugs geht die Motorfahrzeugversicherung in der Regel auf das neue Auto über. Verkaufen Sie das Fahrzeug ohne Ersatz oder hinterlegen Sie die Kontrollschilder, kann die Versicherung je nach AVB unter dem Jahr aufgehoben oder sistiert werden.

Neue Police zuerst

Kündigen Sie erst, wenn die neue Versicherung schriftlich zugesagt hat – besonders bei Haftpflicht, Taggeld und Lebensversicherungen. Bei Säule-3a- und Lebensversicherungen führt eine Kündigung zum Rückkauf, oft mit Verlust. Lassen Sie sich vorher beraten.

Kostenlose Vorlage

Kündigungsschreiben für Sach- & Personenversicherungen

Für Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Motorfahrzeug, Taggeld und weitere Versicherungen. Wählen Sie die Art der Kündigung – der Brieftext passt sich automatisch an.

Absender (Versicherungsnehmer/in)
Versicherungsgesellschaft
Police
Art der Kündigung

Das Ablaufdatum finden Sie auf Ihrer Police (Hauptverfall).

Ort und Datum

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser – sie werden weder gesendet noch gespeichert. Leere Felder erscheinen als Linie und können von Hand ausgefüllt werden.

Absender
 
 
 
Einschreiben
 
 
 

 ,  

Kündigung der Police Nr.  

Betrifft:  

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag unter Einhaltung der vertraglichen Frist auf den nächstmöglichen Kündigungstermin, voraussichtlich per  .

Bitte senden Sie mir innert 14 Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des genauen Ablaufdatums zu.

Mit Ablauf des Vertrages erlischt die Einzugsermächtigung (LSV / Debit Direct / Kreditkarte) für mein Konto.

Mit freundlichen Grüssen

Unterschrift Versicherungsnehmer/in

Kostenlos & unverbindlich

Machen Sie es sich einfach: Kostenlose Prüfung durch unsere Experten

Sie sind sich unsicher, wann Ihre Verträge auslaufen oder ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben? Senden Sie uns Ihre aktuellen Policen. Wir prüfen Ihre Fristen, erstellen die Kündigungsschreiben für Sie und finden gleichzeitig die leistungsstärksten Tarife am Schweizer Markt – komplett kostenlos und unverbindlich.