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Komplementärmedizin

Alternative Heilmethoden wie Osteopathie, Homöopathie oder Akupunktur – Leistungen, die von der Grundversicherung nicht übernommen werden.

Leistungen Komplementärmedizin

Grundversicherung & Zusatzversicherungen im Überblick

1. Was zahlt die gesetzliche Grundversicherung (KVG)?

Die Grundversicherung deckt ausschliesslich fünf definierte Methoden ab:

  • Akupunktur
  • Anthroposophische Medizin
  • Klassische Homöopathie
  • Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
  • Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)

Die strikte Bedingung:

Die Behandlung muss zwingend von einer Ärztin oder einem Arzt mit einem anerkannten FMH-Fähigkeitsausweis in der jeweiligen Methode durchgeführt werden. Suchen Sie einen selbstständigen Naturheilpraktiker oder Therapeuten ohne Medizinstudium auf, zahlt die Grundversicherung nichts. Zudem fallen die Kosten ganz normal unter Ihre Franchise und den Selbstbehalt von 10 %.

2. Was zahlen die Zusatzversicherungen (VVG)?

Wenn Sie zu selbstständigen Therapeuten (z. B. für Osteopathie, Kinesiologie, Ayurveda oder medizinische Massagen) gehen möchten, greifen die Zusatzversicherungen. Die Kassen übernehmen in der Regel 75 % bis 90 % der Kosten, deckeln den Betrag jedoch auf eine jährliche Höchstgrenze.

Hier ist die Übersicht der wichtigsten Schweizer Krankenkassen und ihrer maximalen Leistungen:

  • Groupe MutuelMutuel Alterna / Global80%bis CHF 10’000.–Sehr hohe Deckung in der Global Classic (Option Plus). Alterna unterliegt ab 19 Jahren einer separaten Jahresfranchise von CHF 300.–.
  • CSSmyFlex / Livobis 90%bis CHF 10’000.–Je nach Tarif (Premium bietet den Höchstsatz). Grosse Auswahl aus rund 70 anerkannten Therapiemethoden.
  • ÖKKSpital / Natur80%bis CHF 10’000.–Drei Stufen wählbar (bis CHF 1’000.–, CHF 5’000.– oder CHF 10’000.–). Es gilt eine Jahresfranchise von CHF 300.– für Alternativmedizin.
  • KPTPulse Premium / Top75%bis CHF 4’000.–Pulse Top zahlt bis CHF 2’000.–, Pulse Premium bis CHF 4’000.– pro Jahr. Es fällt eine kleine separate Franchise von CHF 100.– an.
  • VisanaAmbulant II / III90%bis CHF 4’000.–Übernimmt in den höheren Stufen 90 % der Behandlungskosten für ein breites Methodenspektrum.
  • SwicaCompleta Top / Optima90%Unbegrenzt oder gedeckeltCompleta Top übernimmt 90 % der Kosten. In Kombination mit Optima gibt es extrem hohe oder teils ungedeckelte Leistungen für anerkannte Methoden.
  • SanitasVital Premium80%bis CHF 2’500.–Deckt 80 % der Kosten bis zum Maximalbetrag. Die kleinere Variante Vital Smart leistet entsprechend weniger.
  • HelsanaCompleta75%Kein fixes Limit (Sitzungs-Obergrenze)Übernimmt 75 % der Kosten für alternative Heilmethoden und Medikamente. Oft gibt es maximale Entschädigungsgrenzen pro Sitzung.
  • AssuraNaturaFixer BetragCHF 80.– pro SitzungUnbegrenzte Anzahl an Sitzungen für anerkannte Therapien, zahlt aber pauschal nur CHF 80.– pro Termin. Franchise von CHF 200.–.

Wichtige Kriterien: Wann wird wirklich gezahlt?

Damit die Zusatzversicherung die Rechnung Ihres Naturheilpraktikers akzeptiert, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. 1. Die Anerkennung des Therapeuten (EMR / ASCA)

    Das ist die wichtigste Hürde. Die Krankenkassen arbeiten mit Registrierungsstellen wie dem EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) oder der Stiftung ASCA zusammen. Ihr Therapeut muss bei diesen Registern für die angewendete Methode zertifiziert sein. Fragen Sie den Therapeuten vor der ersten Sitzung direkt: «Sind Sie für meine Krankenkasse über das EMR/ASCA anerkannt?»

  2. 2. Die Methodenliste der Kasse

    Nicht jede Versicherung deckt jede der über 200 alternativmedizinischen Behandlungsmethoden ab. Exotische Therapien werden oft abgelehnt, während Klassiker wie Osteopathie, Medizinische Massagen, Kinesiologie und Shiatsu fast immer im Katalog enthalten sind.

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Fitnesscenter

Viele Krankenkassen beteiligen sich am Abo für Ihr Fitnesscenter. Bewegung lohnt sich so gleich doppelt.

Leistungen Fitnesscenter

Übersicht der maximalen Beiträge (pro Kalenderjahr)

Hier ist eine Übersicht der maximalen Zuschüsse, die Schweizer Krankenkassen über ihre Zusatzversicherungen (Stand 2026/2027) gewähren:

  • Swicabis CHF 900.–Setzt sich meist aus verschiedenen Bausteinen (z.B. Completa Forte, Praevita und Optima) zusammen. Übernimmt bis zu 90% der Kosten.
  • CSSbis CHF 700.– bis 800.–Läuft über das «Gesundheitskonto» (z.B. in myFlex). Basisbeitrag bis CHF 500.– für Fitness, plus Boni bei gesundheitsförderndem Lebensstil.
  • KPTbis CHF 600.–Über die Zusatzversicherung Pulse Premium sind bis zu CHF 600.– möglich (KPT Comfort zahlt bis CHF 300.–).
  • Atupribis CHF 500.–Zusatzversicherung Intense zahlt 75% bis CHF 500.–. Die günstigere Variante Basic zahlt bis CHF 200.–.
  • Groupe Mutuelbis CHF 500.–Je nach gewählter ambulanter Zusatzversicherung.
  • Sanitasbis CHF 400.–Produkt Vital Premium übernimmt 80% der Kosten bis max. CHF 400.–. Vital Smart zahlt bis CHF 200.– oder 300.–.
  • Rhenusanabis CHF 400.–Über die entsprechende ambulante Zusatzversicherung.
  • EGKbis CHF 360.–Über die EGK-Zusatzversicherungen.
  • Aquilanabis CHF 300.–Die Zusatzversicherung TOP bietet eine 50% Kostenbeteiligung bis max. CHF 300.–.
  • KPT, ÖKK, SLKK, Sympanybis CHF 300.–Standard-Präventionsbeiträge in den mittleren ambulanten Modulen.
  • Concordia, Helsana, Visanabis CHF 200.–In den gängigen Zusatzversicherungen sind die Beiträge hier oft auf diesen Maximalbetrag gedeckelt.
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Medizinische Massagen

Klassische, Sport- oder Bindegewebsmassagen werden je nach Zusatzversicherung zu 50 bis 90 % rückvergütet.

Leistungen Medizinische Massagen

Grundversicherung & Zusatzversicherungen im Überblick

1. Was zahlt die Grundversicherung (KVG)?

Bei medizinischen Massagen (z. B. klassische Massage, Sportmassage oder Bindegewebsmassage) gilt in der Schweiz dasselbe Prinzip: Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt keine Kosten für Massagen – selbst dann nicht, wenn medizinische Beschwerden wie starke Rückenschmerzen vorliegen.

Die einzige Ausnahme:

Die einzige Ausnahme in der Grundversicherung ist die ärztlich verordnete Physiotherapie (bei der Massagetechniken Teil der Behandlung sein können). Für selbstständige medizinische Massagen benötigen Sie eine ambulante Zusatzversicherung für Komplementärmedizin oder Vorsorge.

2. Übersicht: Das zahlen die Zusatzversicherungen

Die meisten Schweizer Krankenkassen übernehmen über die entsprechenden Zusatzversicherungen 50 % bis 90 % der Kosten für eine medizinische Massage, gedeckelt auf einen jährlichen Maximalbetrag:

  • CSSmyFlex75%bis CHF 2’000.–Economy: bis CHF 200.–.Balance: bis CHF 600.–.Premium: bis CHF 2’000.–.
  • SanitasVital80%bis CHF 750.–Vital Smart: max. CHF 250.– oder CHF 500.–.Vital Premium: max. CHF 750.–.
  • SwicaCompleta Top90%Sehr hohe LimitenIn Kombination mit dem Modul Optima sind extrem hohe oder für bestimmte medizinische Indikationen ungedeckelte Beiträge möglich.
  • KPTPulse75%bis CHF 4’000.–Pulse Top: bis CHF 2’000.–.Pulse Premium: bis CHF 4’000.– (Abzug einer separaten Franchise von CHF 100.–).
  • HelsanaCompleta75%Kein fixes JahreslimitZahlt 75 % der Kosten, begrenzt die Erstattung jedoch häufig durch eine Obergrenze pro Sitzung.
  • Groupe MutuelAlterna80%Je nach ModulÜbernimmt 80 % der Kosten; unterliegt bei Erwachsenen oft einer separaten Jahresfranchise.

Die 3 wichtigsten Bedingungen für die Rückerstattung

Damit Ihre Zusatzversicherung die Massage-Rechnung anstandslos bezahlt, müssen Sie folgende Kriterien beachten:

  1. 1. Die Anerkennung der Fachperson (ZSR-Nummer)

    Die Krankenkasse prüft nicht, welche Massage Sie machen, sondern wer sie durchführt. Die Masseurin oder der Masseur muss zwingend über eine eigene ZSR-Nummer verfügen und in den Registern von EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) oder ASCA für die Methode «Medizinische Massage» oder «Klassische Massage» eingetragen sein.

  2. 2. Eidgenössischer Fachausweis (wichtig bei einigen Kassen)

    Grosse Kassen wie Visana, Helsana, Swica oder Sympany verlangen für die Erstattung medizinischer Massagen zunehmend, dass der Therapeut den eidgenössischen Fachausweis (FA) besitzt. Reine Zertifikats-Masseure ohne diesen Ausweis werden von diesen Kassen oft abgelehnt.

  3. 3. Krankheitswert statt reiner Wellness

    Die Kassen beteiligen sich nur an Massagen, die der Linderung von Beschwerden oder der Rehabilitation dienen (z. B. Verspannungen, Haltungsschäden). Reine Wohlfühl- oder Hot-Stone-Massagen im Spa-Hotel werden als Wellness eingestuft und nicht übernommen. Eine ärztliche Verordnung ist bei der Zusatzversicherung im Vorfeld meistens nicht nötig, Sie können direkt einen Termin vereinbaren.

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Brillen & Kontaktlinsen

Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen – oft auch ohne ärztliche Verordnung.

Leistungen Brillen & Kontaktlinsen

Grundversicherung & Zusatzversicherungen im Überblick

1. Was zahlt die gesetzliche Grundversicherung (KVG)?

Die Grundversicherung greift nur in wenigen, gesetzlich strikt regulierten Ausnahmefällen (gemäss Mittel- und Gegenständeliste MiGeL):

  • Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)

    CHF 180.67 pro Kalenderjahr

    Erhalten CHF 180.67 pro Kalenderjahr an die Gläser oder Linsen (Kosten für das Gestell werden nicht übernommen). Voraussetzung ist ein jährliches Rezept vom Augenarzt.

  • Krankheitsbedingte Ausnahmen (Erwachsene)

    CHF 180.– bis CHF 632.–

    Bei schweren Sehveränderungen durch Krankheiten (z. B. Diabetes), nach Augenoperationen oder bei starken Sehfehlern zahlt die Kasse unter Vorlage eines augenärztlichen Rezepts zwischen CHF 180.– und CHF 632.– (je nach medizinischer Indikation und Schweregrad).

  • Neu seit Juli 2024 (Myopiemanagement)

    bis CHF 850.–

    Bei fortschreitender Kurzsichtigkeit von Kindern/Jugendlichen beteiligt sich die Grundversicherung unter strengen augenärztlichen Kriterien mit bis zu CHF 850.– an speziellen Brillen oder Kontaktlinsen.

2. Was zahlen die Zusatzversicherungen (VVG)?

Die ambulanten Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für reguläre Brillen, Kontaktlinsen und oft auch anteilig für das Augenlasern.

Wichtig zu wissen:

Die meisten Kassen zahlen diese Beträge nicht jährlich, sondern rollend alle 3 Kalenderjahre.

  • KPTPulse Premiumbis CHF 500.–Alle 3 JahreZusätzlich bis CHF 600.– pro Auge für Augenlasern; 365 Tage Karenzfrist.
  • ÖKKKombination Premiumbis CHF 480.–Alle 3 JahreJe nach genauer Modulkombination.
  • SanitasVital Premiumbis CHF 400.–Alle 3 JahreVital Smart zahlt bis CHF 200.–.
  • AXAGesundheitskasse COMPLETbis CHF 300.–Pro KalenderjahrKein Rezept erforderlich; Variante PLUS zahlt CHF 150.–.
  • CSSmyFlex Premiumbis CHF 300.–Pro KalenderjahrGilt auch für korrigierte Sonnenbrillen; myFlex Balance zahlt CHF 150.–.
  • SWICACompleta Top + Supplementabis CHF 300.–Alle 3 KalenderjahreAls Zusatzbeitrag über das Modul Supplementa.
  • AgrisanoAGRI-spezialbis CHF 200.–Alle 2 JahreKein ärztliches Rezept für Erwachsene notwendig.
  • HelsanaCompletabis CHF 150.–Pro KalenderjahrFür Gläser und Kontaktlinsen.
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Auslandschutz & Reisen

Weltweit gut versichert. Eine kurzfristige Reiseversicherung ist oft günstiger als ein Ganzjahresschutz.

Leistungen Auslandschutz & Reisen

Grundversicherung & Zusatzversicherungen im Überblick

1. Die grossen Deckungslücken der Grundversicherung

Wenn Sie ohne Zusatzschutz verreisen, gilt Folgendes:

  • Innerhalb von EU- / EFTA-Staaten

    Sie haben Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen nach den Gesetzen und Tarifen des jeweiligen Urlaubslandes (über die Europäische Krankenversicherungskarte EKVK auf der Rückseite Ihrer Schweizer Karte). Den lokalen Selbstbehalt müssen Sie dennoch selbst zahlen.

    Achtung: Private Kliniken in Tourismusgebieten sind oft ausgeschlossen.

  • Ausserhalb von EU / EFTA (z. B. USA, Thailand)

    Die Grundversicherung zahlt maximal das Doppelte des Betrags, den dieselbe Behandlung in Ihrem Schweizer Wohnkanton gekostet hätte. Ein Tag auf einer US-Intensivstation kann jedoch schnell CHF 5’000.– bis 10’000.– kosten – Sie bleiben dann auf Tausenden Franken Restkosten sitzen.

  • Das grösste Risiko – Such-, Rettungs- und Rücktransporte

    Die Grundversicherung übernimmt keinerlei Kosten für Such- und Bergungsaktionen und zahlt 0.– Franken an eine Rückführung (Repatriierung) im Ambulanzjet in die Schweiz. Ein solcher Jet-Transport aus Übersee kostet leicht CHF 80’000.– bis CHF 100’000.–.

2. Das zahlen die Zusatzversicherungen (Beispiele)

Ambulante Zusatzversicherungen schliessen diese Lücken fast vollständig und bieten weltweiten Schutz sowie eine 24-Stunden-Notfall-Assistance.

  • SwicaCompleta TopNotfall-Heilungskosten weltweit100% DeckungZahlt alle ungedeckten RestkostenRettung, Bergung & SucheUnbegrenztBei medizinischer NotwendigkeitRücktransport in die Schweiz100% DeckungOrganisation & Kosten
  • HelsanaCompletaNotfall-Heilungskosten weltweit100% DeckungVoller Schutz bei NotfällenRettung, Bergung & Suchebis CHF 20’000.– pro FallRücktransport in die Schweiz100% DeckungDurch die Notrufzentrale organisiert
  • CSSmyFlexNotfall-Heilungskosten weltweit100% DeckungErgänzt KVG weltweit vollständigRettung, Bergung & Suche100% DeckungIn den Tarifen Balance/PremiumRücktransport in die Schweiz100% DeckungSofern medizinisch sinnvoll
  • SanitasVital PremiumNotfall-Heilungskosten weltweit100% DeckungWeltweiter NotfallschutzRettung, Bergung & Suchebis CHF 20’000.– pro JahrRücktransport in die Schweiz100% Deckung
  • KPTComfort / PulseNotfall-Heilungskosten weltweit100% DeckungÜbernahme aller RestkostenRettung, Bergung & Suchebis CHF 20’000.–Rücktransport in die Schweiz100% Deckung
  • VisanaAmbulantNotfall-Heilungskosten weltweit100% DeckungRettung, Bergung & Suchebis CHF 25’000.–Rücktransport in die Schweiz100% Deckung
  • AXAGesundheitskasseNotfall-Heilungskosten weltweit100% DeckungRettung, Bergung & Suchebis CHF 20’000.–Rücktransport in die Schweiz100% Deckung

Hinweis zu Reisebausteinen:

Viele Kassen bieten zusätzlich reine «Ferien- und Reiseversicherungen» an. Diese decken zusätzlich oft Annullierungskosten oder Gepäckversicherung ab.

3. Übersicht: Separate Reise- und Auslandsmodule der Krankenkassen

Einige Kassen bieten den Auslandschutz nicht (nur) in der ambulanten Zusatzversicherung an, sondern als eigenständiges Produkt, das separat versichert wird.

  • HelsanaWORLDArt der Deckung & BesonderheitenRein separates Auslandsmodul. Ergänzt die Grundversicherung im Ausland perfekt. Keine Gesundheitsprüfung. Übernimmt 100% der Notfall-Heilungs- und Rücktransportkosten.
  • Groupe MutuelMundoArt der Deckung & BesonderheitenEigenständige Reisekrankenversicherung. Kann unabhängig vom Alter abgeschlossen werden. Deckt Heilungskosten weltweit bis CHF 100’000.– pro Jahr sowie Suchaktionen und Rücktransporte zu 100%.
  • AssuraMondia / Mondia PlusArt der Deckung & BesonderheitenSeparates Reiseprodukt. Speziell für Reisen bis maximal 45 Tage am Stück konzipiert. Bietet unbegrenzte Deckung für Notfallbehandlungen und Ambulanzflüge im Ausland.
  • CSSReiseversicherungArt der Deckung & BesonderheitenModulare Versicherung. Die CSS Reiseversicherung ist komplett unabhängig von den klassischen myFlex-Krankenzusatzversicherungen aufgebaut. Sie lässt sich als reine Heilungskosten-Variante buchen oder um Annullierungskosten und Gepäck erweitern.
  • EGKAllianz-JahresreiseArt der Deckung & BesonderheitenKooperationsprodukt. Die EGK bietet lückenlosen Schutz über eine eigenständige Jahresreiseversicherung, die in Zusammenarbeit mit der Allianz Travel vermittelt wird.

Wichtiger Hinweis zu ehemaligen Produkten

  • Swica (Vacanza): Der bekannte Reisebaustein Vacanza von Swica, der früher oft separat abgeschlossen wurde, wurde per 31.12.2025 für das Neugeschäft eingestellt. Bestehende Verträge laufen zwar bis zum Ablauf weiter, für Neukunden ist die Deckung bei Swica nun jedoch primär in das umfassende ambulante Paket Completa Top integriert.

Die Alternative: Wann ist eine Krankenkasse die falsche Wahl?

Wenn Sie ein Produkt suchen, das nicht nur Heilungskosten abdeckt (also Arztbesuche und Spital), sondern auch typische Reise-Vorfälle, lohnt sich oft der Blick weg von den Krankenkassen hin zu reinen Reiseversicherern.

Checkliste für den Urlaub: Darauf müssen Sie achten

  1. 1. Geltungsdauer prüfen

    Wenn Sie eine klassische ambulante Zusatzversicherung haben, gilt der Auslandsschutz meistens nur für vorübergehende Reisen (oft begrenzt auf maximal 3 bis 12 Monate am Stück). Für längere Weltreisen oder Auswanderungen benötigen Sie eine spezielle internationale Krankenversicherung.

  2. 2. Die Notrufnummer einspeichern

    Rufen Sie bei einem medizinischen Notfall im Ausland (wenn möglich) vor einer grossen Behandlung oder einem Transport die Notrufnummer Ihrer Zusatzversicherung an (z. B. santé24 bei Swica). Die Kassen verlangen oft eine sogenannte Kostengutsprache, bevor sie teure Privatkliniken oder Ambulanzflüge freigeben.

  3. 3. Unfall über den Arbeitgeber?

    Wenn Sie in der Schweiz mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, sind Sie automatisch über die UVG (Unfallversicherungsgesetz) weltweit auch für Nichtberufsunfälle versichert. Das UVG übernimmt Heilungskosten im Ausland ebenfalls bis zum doppelten Schweizer Tarif sowie maximal ca. CHF 29’640.– für Rettung und Transport. Für Krankheiten (z. B. Blinddarmentzündung im Urlaub) greift das UVG jedoch nie.

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Zahnbehandlungen

Bei Zahnfehlstellungen übernehmen Zusatzversicherungen 50 bis 80 Prozent der Behandlungskosten.

Leistungen Zahnbehandlungen

Kostenbeteiligung & Maximalbeträge (pro Kalenderjahr)

So viel übernehmen die Zahnzusatzversicherungen der grossen Schweizer Krankenkassen – inklusive Prophylaxe und Dentalhygiene:

  • HelsanaDENTAplus50% bis 75%CHF 300.– bis CHF 3’000.–Light: 75% bis CHF 300.–.Gold: 75% bis CHF 3’000.–.Übernimmt auch Kontrollen & Spangen.
  • CSSZahnversicherungen50% bis 75%CHF 500.– bis CHF 5’000.–Bietet verschiedene Stufen. In den höheren Stufen sind bis zu CHF 5’000.– pro Jahr (oder unbegrenzte Beträge für Kinder) möglich.
  • SwicaDENTE50% bis 90%CHF 500.– bis CHF 2’000.–Dente Stufe 2 übernimmt z.B. 75% bis CHF 1’000.– pro Jahr. Höchste Stufe zahlt bis zu 90%.
  • SanitasDental80%CHF 500.– bis CHF 2’000.–Übernimmt pauschal 80% der Behandlungskosten je nach gewählter Stufe (Basic bis Top).
  • VisanaZahnPflege50% bis 70%CHF 500.– bis CHF 3’000.–Stufe 1 zahlt 50% bis CHF 500.–. Höhere Stufen übernehmen bis zu 70% bzw. maximal CHF 3’000.–.
  • KPTDental75%CHF 200.– bis CHF 2’000.–Aufgeteilt in drei Leistungsklassen. Klasse 3 zahlt 75% der Kosten bis maximal CHF 2’000.–.
  • Groupe MutuelDentaire Plus50% bis 75%CHF 250.– bis CHF 3’000.–Einstiegsvariante deckt CHF 250.–, die Top-Variante zahlt 75% bis maximal CHF 3’000.–.

Wichtige Hürden und Fallstricke vor dem Abschluss

Eine Zahnzusatzversicherung unterscheidet sich grundlegend von anderen Zusatzversicherungen. Sie sollten folgende Hürden beachten:

  • Das Zahnarzt-Attest (Gesundheitsprüfung)

    Ab einem bestimmten Alter (meistens ab dem 4. oder 5. Lebensjahr) verlangen fast alle Krankenkassen vor dem Abschluss einen aktuellen Zahnstatus vom Zahnarzt.

  • Ausschluss von bestehenden Problemen

    Wenn der Zahnarzt auf dem Attest bereits Karies, eine anstehende Wurzelbehandlung oder eine Zahnfehlstellung notiert, wird die Versicherung diesen Schaden vom Versicherungsschutz ausschliessen oder den Antrag ganz ablehnen.

  • Karenzfristen (Wartezeiten)

    Viele Kassen zahlen in den ersten 6 Monaten bis 1 Jahr nach Vertragsabschluss noch keine oder nur sehr geringe Beiträge. Eine Versicherung abzuschliessen, weil man nächste Woche eine teure Krone braucht, funktioniert daher nicht.

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