Unfallversicherung UVG
Bundesgesetz über die Unfallversicherung
Jeder Arbeitgeber in der Schweiz muss seine Mitarbeitenden gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichern. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle (Freizeit) versichert.
- Heilungskosten in der allgemeinen Abteilung, ohne Franchise und Selbstbehalt
- Unfalltaggeld: 80 % des versicherten Lohns ab dem 3. Tag nach dem Unfall
- Invaliden- und Hinterlassenenrenten sowie Integritätsentschädigung
- Die Berufsunfall-Prämie zahlt der Arbeitgeber, die Nichtberufsunfall-Prämie darf vom Lohn abgezogen werden
Gut zu wissen: Viele Branchen (z. B. Bau, Industrie, Gewerbe mit Maschinen) sind von Gesetzes wegen bei der Suva versichert – dort ist der UVG-Versicherer nicht frei wählbar, die Zusatzversicherung aber schon. Selbständige sind nicht obligatorisch versichert und können sich freiwillig versichern.